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Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste

Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste oder Besucher

 
Personen aus dem Ausland benötigen eine Reisekrankenversicherung, wenn diese ein Visum brauchen. Die Reisekrankenversicherung muss dabei so lange Gültigkeit haben, wie das Visum beantragt wird. Von Vorteil ist es, wenn bei der Reisekrankenversicherung mehrmalige Ein- und Ausreisen möglich sind. Tarife mit Selbstbeteiligung sind in der Reisekrankenversicherung immer preiswerter. Angeboten werden Tarife in der Reisekrankenversicherung mit unterschiedlicher Laufzeit (8, 15, 31 45, 62, 92 und 183 Tage).
Für Personen ab Alter 65 werden in der Reisekrankenversicherung Alterszuschläge berechnet.

mawista-Visum
Die Krankenversicherung für ausländische Gäste (Besucher), Geschäftsreisende, Touristen und Besuchergruppen in Deutschland bis zu 183 Tagen.
www.auslandsversicherung.de/vide

 

Reisekrankenversicherung vom Spezialisten für Auslandskrankenversicherung